Dem Gast steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein. Es wird ausdrücklich auf die Gesetzesbestimmungen Art. 45-67 des italienischen Konsumentenschutzkodexes GvD 206/2005 verwiesen.
Wir empfehlen Ihnen die „Roter Hahn Reiserücktrittversicherung“ abzuschließen!
Sie können bei uns mit Bargeld bezahlen oder im Voraus eine Banküberweisung tätigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Kredit- und Ec-Karten annehmen.
Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Diese beträgt für Urlaub auf dem Bauernhof-Betriebe 2,10 € pro Person und Nacht.
Gerne können Sie unsere hofeigene Produkte verkosten, frische Eier, verschiedenen Säfte und Fruchtaufstriche.
MwStNr.: 01705050217
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